Die Tür des Transporters wurde auf dem Parkplatz zerkratzt. Soll das Unternehmen den Schaden bei der Kaskoversicherung melden – oder ihn aus eigenen Mitteln regeln? Diese Frage stellt sich bei jeder Flotte immer wieder, und es gibt keine allgemeingültige Antwort: Es kommt auf die Rechnung an. Dieser Artikel zeigt beide Seiten des Dilemmas ehrlich – und die Entscheidungsregel, die man am besten vorab festlegt.
Der unmittelbare Nutzen einer Kaskomeldung ist die Erstattung (oberhalb der Selbstbeteiligung), der mittelbare Preis die Verschlechterung der Statistik: In die Schadenquote fließt jede Auszahlung ein, und dauerhaft viele kleine Schäden zeigen sich bei der Prämienüberprüfung wieder. Bei niedriger Selbstbeteiligung ist die Rechnung oft geradezu trügerisch: Die Erstattung eines kleinen Schadens liegt kaum über der Selbstbeteiligung, seine statistische Spur ist dagegen voll wirksam. Deshalb kommt es vor, dass eine Flotte die Routine „wir melden alles“ langfristig mehr kostet, als die Erstattungen einbringen.
Zur Ehrlichkeit gehört auch: Die Versicherung ist nicht dafür da, nie in Anspruch genommen zu werden. Bei mittleren und großen Schäden ist die Leistung Aufgabe des Versicherers – dort ist die Meldung keine Ermessensfrage, sondern der Sinn des Versicherungsschutzes. Das Dilemma besteht ausschließlich im Bereich der Kleinschäden; die Grenze ist dabei von Flotte zu Flotte unterschiedlich: Sie hängt von der Höhe der Selbstbeteiligung, der Schadenhäufigkeit und der Rücklage des Unternehmens ab. Ein wichtiger Unterschied: Ein Kfz-Haftpflichtschaden – den ein Fahrzeug des Unternehmens einem Dritten zufügt – gehört nicht hierher: Dort läuft der Anspruch des Geschädigten nach den gesetzlichen Regeln, das „regelt“ das Unternehmen nicht selbst intern.
Für eine gute Entscheidung braucht es zwei Zahlen aus der Schadenstatistik: wie viele Kleinschäden es pro Jahr gibt und wie hoch ihr Durchschnittswert ist. Daraus wird ersichtlich, wo sich die Grenze zu ziehen lohnt – und diese Grenze wird zur internen Regel: Ab welchem Betrag regelt das Unternehmen aus eigenen Mitteln, wer genehmigt es, wie wird dokumentiert (der Schaden sollte auch dann fotografiert und erfasst werden, wenn er nicht an den Versicherer gemeldet wird – die Flotte lernt auch daraus ihr eigenes Schadenbild). Diese interne Regel ist das Gegenstück zur Selbstbeteiligungs-Politik: Beide sollten gemeinsam festgelegt werden, gerne unterstütze ich dabei auf Wunsch.
Es gibt zwei schlechte Extreme. Das eine ist das reflexhafte „wir melden alles“ – das ist die langsame Erosion der Statistik. Das andere ist „wir melden nichts“ – das führt dazu, dass das Unternehmen den eigenen Versicherungsschutz aushöhlt und auch bei echten Schäden zu zögern beginnt. Das Ziel ist der bewusste Mittelweg: eine im Voraus festgelegte Grenze, dokumentierte Entscheidungen, jährlich überprüft. So wird die Frage der Kleinschäden nicht bei jedem Blechschaden neu diskutiert, sondern zur Routine – wie die übrigen Elemente des Flottensystems.
Das Grundgerüst einer bewährten internen Regel – die konkreten Zahlen bestimmt das Schadenbild des Unternehmens: Schäden unterhalb und nahe der Selbstbeteiligung werden aus eigenen Mitteln geregelt, die Entscheidung trifft der Fuhrparkleiter [bis zu einer Wertgrenze], darüber mit Genehmigung der [Geschäftsführung]; jeder Schaden – gemeldet wie aus eigenen Mitteln geregelt – wird mit Foto und kurzer Beschreibung in der Schadenerfassung dokumentiert; die Regel wird jährlich, im Rahmen der Vorbereitung auf die Hauptfälligkeit, anhand der aktuellen Schadenstatistik überprüft. Der Schlüsselsatz ist der zweite: Auch ein aus eigenen Mitteln geregelter Schaden ist zu dokumentieren. Die Flotte lernt aus ihrem eigenen Schadenbild – und genau diese Daten braucht die nächste Entscheidung zur Selbstbeteiligung.
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